Entscheidung

Datum: 13.01.2016
Aktenzeichen: 10 Sa 544/15
Rechtsvorschriften: §§ 256 ZPO, 611 BGB

Die Klägerin hat Anspruch auf Zugang zur betrieblichen Altersversorgung nach § 611 BGB. Die Beklagte kann sich dem gegenüber nicht darauf berufen, dass die Versorgungsordnung geringfügig Beschäftigte wie die Klägerin aus der betrieblichen Altersversorgung ausnimmt, weil diese Regelung gegen § 4 Abs. 1 TzBfG verstößt.

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