Entscheidung

Datum: 08.02.2012
Aktenzeichen: 10 Sa 210/11, 10 Sa 209/11
Rechtsvorschriften: BGB: §§ 611 Abs. 1, 133, 157, 313 Abs. 1

  1. Sieht ein Arbeitsvertrag eines Bankmitarbeiters die Bezahlung eines Leistungsbonusses vor, dessen Höhe sich auch nach dem Erfolg der Bank richten soll, entfällt dieser nicht, wenn in einer späteren Betriebsvereinbarung dafür die Bereitstellung eines Bonustopfes Voraussetzung sein soll, zu der sich die Bank aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sieht.
  2. Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage für eine Bonusvereinbarung tritt nicht dadurch ein, dass die Bank in erheblichem Umfang öffentliche Finanzmittel erhält, um ihren Betrieb fortsetzen zu können.
     

- Parallelverfahren 10 Sa 209/11 -

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